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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Allgemeine Geschäftsbedingungen

I. Allgemeines

1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle unsere Angebote, Kaufverträge und sonstigen vertraglichen Leistungen. Entgegenstehende oder von unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichende Bedingungen eines Bestellers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Die nachstehenden Bedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen abweichenden Bedingungen des Bestellers die Lieferung an den Besteller vorbehaltlos ausführen.

2. Sollten die Bedingungen des Bestellers eine gleichartige Bestimmung enthalten, gilt der Vertrag spätestens mit der Annahme unserer Ware oder Leistung durch den Kunden zu unseren Verkaufs- und Lieferungsbedingungen als zustande gekommen.

3. Abweichende Vereinbarungen und Nebenabreden - auch mit unseren Vertretern-, sind nur verbindlich, wenn sie schriftlich niedergelegt werden. Dies gilt auch für die Abänderung dieser Schriftformklausel.

4. Ist der Kunde Unternehmer, juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, so gelten unsere Verkaufs- und Lieferungsbedingungen auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Kunden ohne Rücksicht darauf, ob wir in jedem Einzelfall auf sie Bezug nehmen. Ist der Kunde Verbraucher oder steht der Kunde als Unternehmer in der Lieferkette für einen Verbrauchsgüterkauf, gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen nur, soweit nicht zwingende gesetzliche Vorschriften entgegenstehen.

5. Die Ansprüche des Kunden aus dem Vertrag mit uns sind ohne schriftliche Zustimmung nicht übertragbar.

II. Angebot

1. Unsere Angebote sind freibleibend sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Sie sind lediglich Aufforderung zur Abgabe eines Auftragsangebotes des Kunden. Der Kunde bleibt an das von ihm erteilte Auftragsangebot 8 Tage gebunden. Der Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung oder durch Ausführung der Lieferung oder Leistung unsererseits zustande.

2. Beanstandungen von Besschädigungen sind unverzüglich schriftlich vorzubringen.

3. Alle Produktbeschreibungen, gleich welcher Art, sind nur annähernd und freibleibend.

III. Preise

1. Unsere Preise gelten ab Lager oder ab Werk inklusive Verpackung.

2. Bestätigte Preise gelten nur bei Abnahme der bestätigten Menge.

3. Ist der Kunde Nichtkaufmann, so verstehen sich die Preise inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer. Soweit der Kunde Kaufmann ist, wird die gesetzliche Mehrwertsteuer in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung in der Rechnung gesondert ausgewiesen.

IV. Liefertermine und Lieferfristen

1. Die Einhaltung der Lieferfrist setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung von Verpflichtungen des Kunden voraus.

2. Verzögert sich die Lieferung aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat, geht die Gefahr vom Tage der Anzeige der Versandbereitschaft auf ihn über. Der Kunde hat die durch die Verzögerung entstehenden Kosten zu ersetzen.

3. Verhindern Ereignisse, die wir trotz der nach den Umständen zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können, gleich ob in unserem Betrieb oder bei unseren Lieferanten eingetreten, die rechtzeitige Lieferung, verlängert sich die Lieferzeit um die Dauer des die Leistung verzögernden Ereignisses. Das gilt u.a. auch im Falle von Streik und Aussperrung. Wird durch Umstände der vorgenannten Art oder durch Streik oder Aussperrung oder dadurch, dass der Hersteller die Produktion der bestellten Ware endgültig eingestellt hat unmöglich oder unzumutbar, sind wir von unserer Verpflichtung befreit.

4. Schadensersatzansprüche aus Verzug oder verschuldeter Unmöglichkeit sind bei Geschäften mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ausgeschlossen, wenn nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit vorliegen. Bei Geschäften mit Nichtunternehmern beschränken sich Schadensersatzansprüche auf den nachgewiesenen Schaden, bei typischen Schäden wie Fahrtkosten, Transportkosten und Kosten der Ersatzbeschaffung höchstens jedoch auf 10% des Rechnungswertes der Lieferung oder Leistung, mit der wir uns in Verzug befinden oder die uns unmöglich geworden ist, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns nicht vorliegen.

V. Mängelrügen und Mängelhaftung

1. Der Kunde ist gehalten, die gelieferte Ware vor der Montage auf die Richtigkeit der Bestellung, der Lieferung und der Brauchbarkeit zu dem vorgesehenen Zweck zu prüfen.

2. Ist der Kunde Nichtkaufmann müssen Mängelrügen wegen offensichtlicher Mängel sofort bei Erhalt und binnen weiterer 14 Tage schriftlich dokumentiert werden. Bei Geschäften mit Kaufleuten gilt die Regelung der §§ 377, 378 HGB unverändert, jedoch mit der Maßgabe, dass die Rüge schriftlich erfolgen muss.

3. Durch Verhandlungen über Beanstandungen verzichten wir nicht auf Einwand der verspäteten, unzureichenden oder unbegründeten Mängelrüge.

4. Bei Vorliegen von Mängeln der Lieferung oder Leistung liefern wir nach unserer Wahl für mangelhafte Teile Ersatz, bessern nach oder ersetzen den Minderwert. Haben wir Nachbesserung oder Nachlieferung gewählt und steht fest, dass diese endgültig fehlgeschlagen ist, ist der Kunde berechtigt Minderung zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten. Bei Geschäften mit Kaufleuten haben wir in diesem Fall das Recht, nach unserer Wahl Minderung oder Rückgängigmachung des Vertrages vorzuschreiben. Zur Nachbesserung oder Nachlieferung sind wir nur verpflichtet, wenn der Kunde die Gegenleistung erbracht hat, die dem mangelfreien Teil der von uns erbrachten Leistung entspricht.

5. Eine von uns gegebene Garantie bedarf zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

6. Die gesetzlichen Mängelgewährleistungsansprüche verjähren außer in den Fällen der §§ 438 Abs. 1 Nr.2, 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB nach einem Jahr.

VI. Rücknahme, Annullierung und Rücktritt

1. Eine Rücknahme von Sonderanfertigungen oder auf besondere Bestellung des Kunden beschaffter Ware ist ohne eine entsprechende rechtliche Verpflichtung ausgeschlossen. Andere gelieferte Ware nehmen wir nur ausnahmsweise zurück, vorausgesetzt, wir haben vorher zugestimmt, die Rücksendung erfolgt frachtfrei und die Ware befindet sich in einem einwandfreien Zustand. Für zurückgenommene Ware erfolgt eine Gutschrift abzüglich eines 15%-igen Abschlages vom Verkaufspreis.

2. Stimmen wir ohne rechtliche Verpflichtung einer Annullierung des Vertrages vor Lieferung zu, ist eine Pauschalvergütung in Höhe von 15% des Verkaufspreises zu zahlen, soweit nicht tatsächlich höhere Aufwendungen entstanden sind. Gutschriften verfallen, wenn der Kunde sie nicht spätestens 6 Monate nach ihrer Erteilung einlöst.

3. Wenn der Kunde seine Zahlungen einstellt, über sein Vermögen ein Insolvenzverfahren beantragt wurde oder in den Vermögensverhältnissen des Kunden sonstige Umstände eintreten, die geeignet sind, unseren Leistungsanspruch zu gefährden, steht uns ein Rücktrittsrecht zu. Das gleiche gilt, wenn diese Umstände bei Vertragsabschluss vorlagen und der Kunde insoweit falsche Angaben gemacht hat. Für die Warenrücknahme gilt VI 2.

4. Das gesetzliche Widerrufsrecht bei Verträgen mit Verbrauchern ist ausgeschlossen bei der Lieferung von Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt oder auf die persönlichen Bedürfnisse des Kunden zugeschnitten sind oder aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur Rücksendung geeignet sind.

Im Fall des Widerrufs ist der Kunde verpflichtet, die Ware an uns zurück zu senden. Die Kosten für die Rücksendung trägt bis zu einem Bestellwert von 40 EUR der Kunde, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht. Der Kunde hat für eine durch bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung Wertersatz zu leisten, es sei denn, dass die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist.

VII. Schadenersatz

1. Schadenersatzansprüche jeglicher Art aus Verschuldenshaftung, wegen Beratungsfehlern oder Verletzung von Nebenpflichten, Pflichtverletzungen bei Aufnahme von Vertragsverhandlungen oder Anbahnung eines Vertrages aus unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, wenn Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit bei uns, unserem gesetzlichem Vertreter oder unserem Erfüllungsgehilfen nicht vorliegt. Die Bestimmungen der Ziffer IV 4 bleiben unberührt.

2. Bei grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Kardinalpflichten ist bei Geschäften mit Kaufleuten in allen Fällen die Haftung stets auf den im Zeitpunkt des Vertragsschlusses voraussehbaren Schaden im Hinblick auf Schadensart und Schadenshöhe beschränkt.

VIII. Zahlung

1. Zahlungsbedingungen

  • a) unsere Leistungen sind, soweit nicht anders vereinbart wird, sofort zahlbar.
  • b) Wenn Zielzahlungen oder Skontozahlungen vereinbart sind, laufen die Fristen ab Lieferdatum. Soweit Skonto gewährt wird, ist die Bezahlung aller vorhergehenden Rechnungen Voraussetzung. Berechnungsgrundlage ist der Warenwert einschließlich Mehrwertsteuer.
  • c) Zur Hereinnahme von Wechseln und Schecks sind wir nicht verpflichtet. Wechsel nehmen wir nur vorbehaltlich der Diskontierungsmöglichkeiten herein. Schecks und Wechsel werden erst nach Einlösung, Forderungsabtretungen erst nach Zahlung gutgeschrieben. Für rechtzeitige Einlösung und Protesterhebung übernehmen wir keine Gewähr. Diskont-, Protest- und Einzugsspesen gehen zu Lasten des Kunden.
  • d) Unsere Beauftragten sind nur mit ausdrücklicher, schriftlicher Inkassovollmacht, die in jedem Fall zu prüfen ist, zur Entgegennahme von Zahlungen berechtigt.
  • e) Bei Geschäften mit Unternehmern, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen, sind Zurückbehaltungsrechte ausgeschlossen, bei Geschäften im Übrigen ebenfalls, soweit sie nicht auf demselben Vertragsverhältnis beruhen. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen ist ausgeschlossen, soweit nicht mit einer von uns anerkannten oder rechtskräftig festgestellten Forderung aufgerechnet wird.

2. Zahlungsverzug und Kreditwürdigkeit

  • a) Für Verzugszeiten werden Zinsen in Höhe der von uns selbst entrichteten Bankzinsen für Kontokorrentkredite, mindestens aber in Höhe von 5% - wenn ein Verbraucher nicht beteiligt ist, in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz - berechnet. Die Geltendmachung weiteren Schadens bleibt hiervon unberührt.
  • b) Kommt der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder werden Umstände bekannt die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen (z.B. Nichteinlösung von Wechseln oder Schecks), werden sämtliche Forderungen, auch solche, für die wir zahlungshalber Wechsel hereingenommen haben, sofort fällig. Wir sind dann berechtigt, noch ausstehende Lieferungen nur gegen Vorauszahlung oder erste Sicherheiten auszuführen und gestellte Sicherheiten wegen noch ausstehender Zahlungen zu verwerten. Ferner sind wir berechtigt, unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware in Besitz zu nehmen, ohne dass damit - bei Geschäften mit Kaufleuten - von dem Recht, vom Vertrag zurückzutreten, automatisch Gebrauch gemacht wird. Die Geltendmachung weitergehender Ansprüche bleibt hiervon unberührt.

IX. Eigentumsvorbehalt

1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der Geschäftsverbindung, gleich aus welchem Rechtsgrund, unser Eigentum. Bei laufender Rechnung gilt das vorbehaltene Eigentum, bei Geschäften mit Kaufleuten auch als Sicherheit für unsere Saldoforderung.

2. Zahlungen - auch Scheckzahlungen -, die gegen Übersendung eines von uns ausgestellten oder vom Käufer akzeptierten Wechsels erfolgen, gelten erst dann als Zahlung, wenn der Wechsel vom Bezognen eingelöst ist und wir somit aus der Wechselhaftung befreit sind, so dass der vereinbarte Eigentumsvorbehalt mit allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen (unbeschadet weitergehender Vereinbarungen) zumindest bis zur Einlösung des Wechsels zu unseren Gunsten bestehen bleibt.

3. Der Kunde darf die Vorbehaltsware nur im gewöhnlichen Geschäftsverkehr veräußern. Er verpflichtet sich mit Dritten keine Abtretungsverbote zu vereinbaren. Bereits bestehende Abtretungsverbote sind uns unverzüglich anzuzeigen. Der Veräußerungen stehen Be- und Verarbeitung, Montage und sonstige Verwertung gleich.

4. Sämtliche Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware einschließlich Nebenrechten und Sicherheiten und zwar gleich, ob die Veräußerung ohne oder nach Verarbeitung oder nach Verbindung oder Vermischung der Ware mit anderen uns nicht gehörenden Waren erfolgt, tritt der Kunde schon jetzt bis zur Tilgung alle unsere offenen Forderungen an uns ab. Wir nehmen die Abtretung an. Bei Veräußerung der Vorbehaltsware nach Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen, uns nicht gehörenden Waren, gilt die Abtretung der Forderung in Höhe des Wertes unserer Vorbehaltsware. Wir sind berechtigt, und unser Kunde ist auf Verlangen verpflichtet, diese Abtretung seinen Kunden bekannt zu geben. Der Kunde ist verpflichtet uns die zur Geltendmachung unserer Rechte gegen einen Abnehmer erforderlichen Auskünfte zu geben und Unterlagen auszuhändigen.

5. Der Kunde ist ermächtigt, die abgetretene Forderung bis auf Widerruf für uns einzuziehen. Die Beträge sind unverzüglich an uns abzuführen. Bei Verzug oder Vermögensverschlechterung des Kunden entfällt in jedem Fall die Einzugsermächtigung.

6. Die Be- und Verarbeitung unserer Vorbehaltsware erfolgt für uns als Hersteller, ohne dass uns hieraus Verpflichtungen erwachsen.

  • a) Wird die von uns gelieferte Vorbehaltsware mit in fremden Eigentum stehender Ware verarbeitet, verbunden oder vermischt, steht uns das Miteigentum an der neuen Sache oder dem vermischten Bestand zu, im Verhältnis des Wertes unserer Vorbehaltsware zu den übrigen Waren zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung.
  • b) Erwirbt der Kunde kraft Gesetzes das Alleineigentum an der neuen Sache, sind wir uns mit ihm darüber einig, dass er uns im Verhältnis des Wertes der verarbeiteten, verbundenen oder vermischten Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache zum Zeitpunkt der Verarbeitung, Verbindung oder Vermischung an der neuen Sache Miteigentum einräumt und dies unentgeltlich für uns verwahrt.

7. Verpfändungen und Sicherungsübereignungen unserer Vorbehaltsware sind unzulässig. Beeinträchtigungen unserer Sicherungsrechte durch Dritte, muss uns der Kunde unverzüglich schriftlich mitteilen. Bei Pfändungen hat der Kunde uns unverzüglich eine Abschrift des Pfändungsprotokolls zu übersenden. Interventionskosten trägt der Kunde.

8. Der Kunde ist verpflichtet, seinen Abnehmern unseren Eigentumsvorbehalt bekannt zu geben und aufzuerlegen.

9. Übersteigt der Wert der für uns bestehenden Sicherheiten unsere Forderung insgesamt um mehr als 20% sind wir auf Verlangen des Kunden verpflichtet insoweit nach unserer Wahl entsprechende Sicherheiten freizugeben.

X. Erfüllungsort und Gerichtsstand

1. Erfüllungsort für die Lieferung ist der jeweilige Versand Ort der Ware. Erfüllungsort für alle Verpflichtungen des Kunden ist der Sitz unserer Firma.

2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten - auch für Wechsel- und Scheckklage - ist, sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, das für unseren Sitz unserer Firma zuständige Gericht. Bei Auslandsgeschäften behalten wir uns vor, den Kunden auch dem für seinen Sitz zuständigen Gericht zu verklagen.

XI. Sonstiges

1. Für die vertraglichen Beziehungen mit uns gilt deutsches Recht.

2. Die vorstehenden Bestimmungen und der Vertrag bleiben auch bei rechtlicher Unwirksamkeit einzelner Klauseln in ihren übrigen Teilen rechtsverbindlich.

3. Soweit in vorstehenden Bedingungen Sonderregelungen für Kaufleute getroffen sind, gilt dies nur für Geschäfte mit Kaufleuten, wenn der Vertrag zum Betrieb ihres Handelsgewerbes gehört.

Verbraucherschutzinfo:

Sehr geehrte Kundin, sehr geehrter Kunde,

gemäß den Vorschriften des Fernabsatzrechts sind wir gehalten, Ihnen folgende Informationen zukommen zu lassen. Die Firma Geissler, Bärensteiner Straße 39, D-09465 Sehmatal/Sehma freut sich Sie als Online-Kunden begrüßen zu dürfen. Bitte beachten Sie, dass gemäß unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vertragsschluss erst mit unserer Auftragsbestätigung zustande kommt. Den Preis der Ware bzw. der Dienstleistung einschließlich Steuern entnehmen Sie bitte den entsprechenden Angebotsseiten. Er wird Ihnen zudem in unserer Auftragsbestätigung mitgeteilt.

Liefer-und Versandkosten für Versendungen innerhalb der EU (Europäische Gemeinschaft) erhalten Sie auf Anfrage. Die Einzelheiten zur Zahlung, zur Lieferung und Erfüllung entnehmen Sie bitte unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Weiterhin weisen wir Sie daraufhin, dass Ihnen ein Widerrufsrecht zusteht. Die Einzelheiten können Sie unter dem Punkt "Widerrufsbelehrung" auf dieser Website nachlesen.

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